Das Konzept der Jugend und des Erwachsenenalters unterscheidet sich von Land zu Land und kann aufgrund kultureller Unterschiede und gesetzlicher Vorschriften variieren. In Bosnien und Herzegowina beginnt das Erwachsenenalter ab dem 18. Geburtstag.
Allerdings gibt es einige Faktoren, die das Erreichen der Volljährigkeit beeinflussen können. Zum Beispiel können Personen, die eine höhere Bildung absolvieren, später im Leben selbständig sein und ihre finanzielle Unabhängigkeit später erlangen. Abhängig von kulturellen Normen und gesetzlichen Bestimmungen kann es auch Unterschiede geben, wenn es darum geht, ab welchem Alter eine Person als volljährig gilt.
In Bosnien und Herzegowina ist es üblich, dass junge Erwachsene nach Abschluss ihrer Schulausbildung im Alter von 18 oder 19 Jahren das Elternhaus verlassen und entweder eine Ausbildung beginnen oder eine Arbeit suchen. Sie werden dann als erwachsene Mitglieder der Gesellschaft betrachtet und sind für ihr eigenes Leben verantwortlich.
Es gibt jedoch auch viele junge Erwachsene in Bosnien und Herzegowina, die auch nach ihrem 18. Geburtstag noch bei ihren Eltern leben. Dies ist oft auf finanzielle Gründe zurückzuführen oder weil es kulturell akzeptiert ist, dass junge Erwachsene bei ihren Eltern wohnen, bis sie heiraten oder in eine eigene Wohnung ziehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Erwachsenenalter in Bosnien und Herzegowina ab dem 18. Geburtstag beginnt. Allerdings können kulturelle Normen, finanzielle Umstände und gesetzliche Vorschriften dazu führen, dass junge Erwachsene ihre finanzielle Unabhängigkeit später im Leben erreichen.